Disivo s.r.o. für von Disivo erbrachte Dienstleistungen und damit zusammenhängende Produkte gemäß § 1751 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. des Bürgerlichen Gesetzbuches für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen unter Verwendung von Anwendungen von Disivo s.r.o. (Disivo-Anwendungen).
Anbieter:
Disivo s.r.o.
Smetanova 1022/19, 602 00 Brno, Tschechien
Handelsregister-Nummer: CZ 08849048
eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Brünn unter der Aktennummer C 115814
Kontonummer: 2066107002/5500
/im Folgenden "Disivo" oder "Anbieter" genannt/
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen /nachfolgend auch "AGB"/ von Disivo regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Anbieter und einem Dritten im Rahmen seines Geschäftsbetriebes oder im Rahmen seines Geschäftsbetriebes /nachfolgend auch "Kunde"/, die im Zusammenhang mit oder auf der Grundlage von individuellen Dienstverträgen und/oder Leistungsbeschreibungen unter Nutzung der Anwendungen des Anbieters /nachfolgend auch "Vertrag"/ entstehen.
Von den Bedingungen abweichende Regelungen können im Vertrag vereinbart werden. Abweichende Bestimmungen im Vertrag oder andere Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Alle vertraglichen Beziehungen werden in Übereinstimmung mit der Rechtsordnung der Tschechischen Republik geschlossen. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, sind die zuständigen Gerichte der Tschechischen Republik zuständig.
Der Anbieter kann den Wortlaut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern oder ergänzen. Der Anbieter wird die geänderten Bedingungen in geeigneter Weise auf der Website www.disivo.com sowie in seinen Geschäftsräumen veröffentlichen. Diese Bestimmung berührt nicht die Rechte und Pflichten, die während der Gültigkeit der vorherigen Fassung der Bedingungen entstanden sind.
Mit dem Abschluss des Vertrages bestätigt der Kunde, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und mit ihnen einverstanden ist. Der Kunde wird vor dem eigentlichen Vertragsabschluss hinreichend über die Bedingungen informiert und hat so die Möglichkeit, sich mit ihnen vertraut zu machen. Der abgeschlossene Vertrag wird vom Anbieter zum Zwecke seiner erfolgreichen Durchführung archiviert und ist Dritten nicht zugänglich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website des Anbieters www.disivo.com veröffentlicht.
Gegenstand des Vertrages ist die Verpflichtung von Disivo, dem Kunden die im Vertrag definierten und näher bezeichneten Leistungen zu erbringen.
Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags durch beide Parteien oder mit der Unterzeichnung der Leistungsbeschreibung durch beide Parteien oder mit der E-Mail-Bestätigung des Entwurfs der Leistungsbeschreibung durch den Kunden zustande.
Um den Beginn der Leistungserbringung zu ermöglichen, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter die erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Umfang und die Art dieser Daten und Informationen sind in einem Dokument mit der Bezeichnung "Disivo - Technische Dokumentation" festgelegt, das dem Kunden innerhalb von 3 Werktagen nach Vertragsabschluss zugestellt wird.
Der Anbieter wird nach der Mitwirkung des Kunden gemäß § 2 Abs. 3 der AGB, d.h. der Übermittlung der erforderlichen Daten und Informationen, unverzüglich die erforderlichen Umsetzungsarbeiten durchführen, die zum Beginn der Leistungserbringung für den Kunden führen.
Für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen muss der Kunde ein Konto in der Anwendung registrieren, deren Erbringung gewünscht wird und deren genaue Spezifikation in der Vereinbarung angegeben ist (im Folgenden "Anwendung" genannt).
Durch die Registrierung eines Kundenkontos kann der Kunde auf seine Benutzeroberfläche zugreifen.
Der Zugang zum Benutzerkonto ist durch einen Benutzernamen und ein Passwort gesichert, die der Kunde per E-Mail erhält.
Die Dienstleistungen werden vom Anbieter für den Kunden für die Dauer des Vertrages erbracht. Die Erbringung der Dienstleistungen kann jedoch durch den Anbieter unterbrochen werden:
für die Dauer eines Hindernisses auf Seiten des Dienstleistungserbringers, das die Erbringung einer der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen objektiv verhindert, oder
in anderen Fällen, in denen dies nach dem Vertrag oder diesen Bedingungen zulässig ist.
Der Anbieter hat das Recht, die Erbringung von Dienstleistungen einseitig zu beenden und ohne weitere Ankündigung vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wesentlich verletzt hat. Als wesentliche Vertragsverletzung wird insbesondere Folgendes angesehen:
der Kunde seit mehr als 15 Kalendertagen mit einer Zahlung in Verzug ist, oder
wiederholte Nichterfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderen Vertragsdokumenten, oder
die Nutzung der Dienste unter Verstoß gegen die Vereinbarung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder geltendes Recht, die guten Sitten und allgemein geteilte ethische Werte.
Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag aus den in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b) und/oder c) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Gründen hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung eines anteiligen Teils des für die Erbringung der Dienstleistungen gezahlten Preises.
Wird der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, so verlängert er sich bei Ablauf des Vertrages automatisch auf unbestimmte Zeit.
Die automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit gemäß Artikel 4 Absatz 4 der AGB tritt nicht ein, wenn der Kunde dem Anbieter spätestens 30 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit mitteilt, dass er an der Erbringung von Dienstleistungen nicht mehr interessiert ist, d.h. dass er die automatische Verlängerung des Vertrags auf unbestimmte Zeit ablehnt.
Wenn der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden auf unbestimmte Zeit geschlossen wird, sei es aufgrund seines Abschlusses auf unbestimmte Zeit oder aufgrund der automatischen Verlängerung seiner Geltungsdauer auf unbestimmte Zeit gemäß Artikel 4, Absatz 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sind sowohl der Anbieter als auch der Kunde berechtigt, den Vertrag auch ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall 2 Monate und beginnt am ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Kündigung der anderen Partei zugestellt wird. Weder der Anbieter noch der Kunde sind berechtigt, den auf bestimmte Zeit geschlossenen Vertrag während der bestimmten Zeit zu kündigen (d.h. vor einer automatischen Verlängerung der Vertragsdauer auf unbestimmte Zeit gemäß Artikel 4 Absatz 4 der Bedingungen).
Nach Abschluss des Vertrages stellt der Anbieter dem Kunden eine erste Rechnung für die beantragte Leistungserbringung aus. Der Rechnungsbetrag dieser ersten Rechnung umfasst die Implementierungsarbeiten bis zum Beginn der Leistungserbringung für den Kunden und den Preis für den ersten Monat der Leistungserbringung. Die Bezahlung dieser Rechnung ist Voraussetzung für den Beginn der Leistungserbringung für den Kunden.
Der Preis der Dienstleistungen und die Berechnung des Preises der Dienstleistungen für die Rechnungsstellung werden auf der Grundlage des Vertrags festgelegt.
Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter den Preis für die Erbringung der vertraglichen Leistungen in der vertraglich festgelegten Höhe zu zahlen.
Unterlässt der Kunde die in Artikel 2 Absatz 3 der Geschäftsbedingungen vorgesehene Mitwirkung des Anbieters, so ist dies kein Grund, die Abrechnung der bestellten Leistungen aufzuschieben.
Der Anbieter stellt dem Kunden für jeden Monat der Leistungserbringung eine Rechnung in Höhe des Preises für die Leistungen aus, der auf der Grundlage des Umsatzes des Kunden im Vormonat gemäß der im Vertrag festgelegten Preisliste ermittelt wird.
Im Falle einer automatischen Vertragsverlängerung gemäß Artikel 4 Absatz 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Höhe des Preises für die vom Anbieter erbrachten Dienstleistungen für die verlängerte Vertragslaufzeit stets auf der Grundlage des Umsatzes des Kunden für den vorangegangenen Monat gemäß der im Vertrag festgelegten Preisliste bestimmt, unabhängig von der Höhe des Preises für die erbrachten Dienstleistungen für die ursprüngliche Vertragslaufzeit, sofern im Vertrag anders vereinbart.
Mit dem Abschluss des Vertrages hat der Kunde dem Anbieter die Zustimmung erteilt, die Steuerdokumente (Rechnungen) in elektronischer Form im Sinne der einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 235/2004 Slg. über die Mehrwertsteuer elektronisch zu übermitteln. Elektronisch erstellte Rechnungen werden von den Vertragsparteien als vollständige Rechnungen betrachtet.
Der Kunde kann die fehlerhafte Servicerechnung innerhalb von 5 Tagen nach deren Erhalt reklamieren. Andernfalls erkennt der Kunde den Rechnungsbetrag als seine Verbindlichkeit gegenüber dem Anbieter an.
Ist der Kunde mit der Zahlung des Preises für die Dienstleistungen in Verzug, so hat der Anbieter das Recht, die Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden einzustellen. Der Kunde erhält die vertraglichen Leistungen des Anbieters erst dann, wenn der Kunde die Zahlung, einschließlich etwaiger Gebühren, für die der Kunde in Verzug ist, geleistet hat. Eine Einschränkung oder Unterbrechung der Leistungserbringung durch den Anbieter infolge einer Verletzung der Pflichten des Kunden entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Leistung der vereinbarten Zahlungen und berechtigt ihn nicht zum Ersatz von Schäden.
Die gegenseitige Kommunikation und die Zustellung der Dokumente erfolgt vorzugsweise per E-Mail an die Adresse invoice@disivo.com.
Jede E-Mail-Nachricht gilt als der anderen Vertragspartei am Tag ihrer Absendung zugestellt, es sei denn, der Adressat der Nachricht weist nach, dass sie später zugestellt wurde. Eine persönliche Zustellung ist ebenfalls möglich - in diesem Fall ist eine Empfangsbestätigung des Kunden mit Datum, Vorname, Nachname, ggf. Firmenname und Unterschrift erforderlich.
Ist für ein Schriftstück die Genehmigung, Bestätigung oder Zustimmung einer Vertragspartei oder eine Stellungnahme einer Vertragspartei erforderlich, so darf die Erbringung der erforderlichen Maßnahme nicht ohne sachlichen Grund verweigert oder verzögert werden.
Wird das Dokument per Einschreiben versandt und geht das Dokument nicht bei der anderen Partei an der im Vertrag angegebenen Adresse ein oder wird das Dokument nicht innerhalb der Aufbewahrungsfrist abgeholt und sendet der Postlizenznehmer das Paket zurück, so gilt der dritte Tag ab dem Datum des nachgewiesenen Versands des Dokuments als erfolgreiche Zustellung mit allen Rechtsfolgen.
Der Kunde ist verpflichtet, die vom Anbieter erbrachte Leistung, die mangelhaft ist, unverzüglich, spätestens jedoch 4 Tage nach Auftreten des Mangels, schriftlich beim Anbieter zu reklamieren. In der schriftlichen Mitteilung muss der Kunde seine Identifikationsdaten angeben und deutlich beschreiben, worin er den Mangel sieht. Disivo bearbeitet die Beschwerde ohne unangemessene Verzögerung innerhalb der kürzestmöglichen Fristen, die der Komplexität, der technischen und administrativen Schwierigkeit der Beschwerde entsprechen, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Eingangs.
Macht der Kunde Zeitmängel geltend, so ist er berechtigt, eine Verlängerung der Nutzungsdauer um den Zeitraum zu verlangen, für den die Leistung mangelhaft war. Wenn der Kunde die Mängel nicht gemäß dem vorstehenden Absatz dieses Artikels reklamiert, erlischt sein Anspruch.
Der Kunde ist verpflichtet, Disivo über jede Änderung seiner Daten bezüglich der Dienstleistungen und der damit verbundenen Produkte zu informieren. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, so haftet die Disivo nicht für Mängel oder Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass er unrichtige Angaben macht, die auf den Unterlagen beruhen, die der Kunde nachweislich als letzte gültige Angaben der Disivo zur Verfügung gestellt hat.
Die Disivo haftet dem Kunden für Schäden, die auf einer Pflichtverletzung der Disivo beruhen, in dem in den nachfolgenden Bestimmungen festgelegten Umfang, es sei denn, die Disivo weist nach, dass die Pflichtverletzung auf Umständen beruht, die ihre Haftung ganz oder teilweise ausschließen.
Der gesamte vorhersehbare Schaden, der sich aus der Verletzung der Verpflichtungen des Anbieters ergeben könnte, darf nicht höher sein als der monatliche Durchschnittspreis der vom Anbieter erbrachten Dienstleistungen, für die die Verletzung der Verpflichtung eingetreten ist.
Unterlässt der Kunde die schriftliche Anzeige von Mängeln gegenüber dem Anbieter innerhalb der ihm nach § 7 Abs. 1 der AGB zustehenden Frist, so gilt dies als Verstoß gegen seine gesetzliche Verpflichtung und Disivo ist nicht zum Ersatz des in diesem Zusammenhang entstandenen Schadens verpflichtet, insbesondere nicht zum Ersatz des Schadens, der bis zum Zeitpunkt der Erfüllung der Anzeigepflicht über den Eintritt oder die Möglichkeit des Eintritts eines schädigenden Ereignisses entstanden ist.
Disivo haftet nicht für Schäden, die durch die Verletzung seiner Verpflichtung entstanden sind, wenn es durch ein außergewöhnliches, unvorhersehbares und unüberwindbares Hindernis, das unabhängig von seinem Willen entstanden ist, die sogenannte höhere Gewalt, an der Erfüllung der Verpflichtung gehindert wurde. Als höhere Gewalt gelten beispielsweise Naturkatastrophen, Naturereignisse, Unfälle, Ausfälle der öffentlichen Telekommunikationsnetze, Krieg oder terroristische Ereignisse usw. Disivo haftet nicht für Schäden, die durch Serviceunterbrechungen aufgrund von Stromausfällen, Serverausfällen etc. entstehen.
Disivo haftet nicht für Schäden, die aus der Nichtverfügbarkeit von Dienstleistungen aufgrund von technischen Störungen oder Serverausfällen resultieren, die nicht durch den Anbieter verursacht wurden. Darüber hinaus haftet Disivo nicht für Schäden, die durch Unterbrechungen oder Abschaltungen der Dienste entstehen, die zur Aktualisierung oder Änderung der angebotenen Dienste erforderlich sind.
Disivo haftet nicht für Handlungen von Kunden oder deren Nutzung der Dienstleistungen und der damit verbundenen Produkte, insbesondere in einer Weise, die nicht mit dem Vertrag, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Gesetz übereinstimmt, und auch nicht für Schäden und Verletzungen, die sich aus der Fehlinterpretation und dem Missbrauch von Daten oder Informationen in den vom Anbieter bereitgestellten Dienstleistungen oder damit verbundenen Produkten ergeben. Disivo haftet nicht für den vorübergehenden oder dauerhaften Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Daten, die nicht bereits aus überwachten Quellen stammen und vom Anbieter gesichert wurden.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zur Anwendung (Name und Passwort) zu schützen. Disivo ist nicht verantwortlich für den Missbrauch oder Verlust von Zugangsdaten. Disivo verpflichtet sich, dem Kunden an Werktagen von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr E-Mail-Support unter podpora@disivo.com zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde haftet für den Schaden, der dem Anbieter im Falle einer Verletzung der in diesen Bedingungen enthaltenen Verpflichtungen entsteht, im Rahmen des § 2913 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 ZGB.
Kommt der Kunde mit der Zahlung des Preises für die vertraglichen Leistungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 0,05 % des geschuldeten Betrags für jeden Verzugstag zu berechnen. Das Recht auf Schadensersatz bleibt davon unberührt.
Die personenbezogenen Daten der Kunden werden vom Anbieter als für die Verarbeitung Verantwortlicher im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften verarbeitet, insbesondere mit der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO).
Der Kunde als Datensubjekt ist verpflichtet, seine personenbezogenen oder identifizierenden Daten (personenbezogene und identifizierende Daten im Folgenden gemeinsam als "Daten" bezeichnet) wahrheitsgemäß und korrekt anzugeben und ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über jede Änderung seiner Daten zu informieren. Änderungen und Aktualisierungen der Daten während und nach Beendigung des Vertrages können per E-Mail an invoice@disivo.com.
Detaillierte Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Provider als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher sind in einem separaten Dokument mit dem Titel "Richtlinie zur Verarbeitung personenbezogener Daten" enthalten, das auf der Website des Providers www.disivo.com veröffentlicht ist.
Der Kunde hat das Recht, bei Vertragsabschluss zu erklären, dass er nicht zu Marketingzwecken kontaktiert werden möchte.
Für den Fall, dass der Kunde der Disivo Zugangs- und Zugriffsdaten zu Diensten und Produkten Dritter zur Nutzung in den Produkten oder Diensten der Disivo gemäß der gemeinsamen Vereinbarung zur Verfügung stellt, gelten diese Daten und der Zugang zu Diensten und Produkten Dritter und die darin enthaltenen Informationen als vertraulich und die Disivo ist nicht berechtigt, diese Daten und Zugriffsdaten zu nutzen, außer in dem Umfang, der erforderlich ist, um dem Kunden die Dienste und die damit verbundenen Produkte im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass das Logo und/oder der Firmenname des Kunden zu Werbe- und Verkaufsförderungszwecken für die Dienstleistungen von Disivo und die damit verbundenen Produkte verwendet wird, insbesondere zum Zwecke der Veröffentlichung von Referenzen im Internet. Der Kunde erteilt Disivo hiermit eine zeitlich, räumlich und mengenmäßig unbegrenzte Lizenz zur Nutzung des Logos und des Firmennamens des Kunden für alle nach dem Urheberrechtsgesetz der Tschechischen Republik zulässigen Nutzungen. Das Disivo ist nicht verpflichtet, die Lizenz zu nutzen.
Die Parteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragserfüllung bekannt gewordenen Tatsachen über die jeweils andere Partei, insbesondere kaufmännische Informationen, Produktkonzepte, Leistungsmerkmale, Produktpreise sowie alle sonstigen Tatsachen und Informationen, insbesondere kaufmännischer und technischer Art, geheim zu halten, die der anderen Vertragspartei im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag offengelegt wurden oder werden und die nicht gleichzeitig öffentlich bekannt oder zugänglich sind und bei denen davon ausgegangen werden kann, dass die offenlegende Vertragspartei ein Interesse an der Geheimhaltung hat (im Folgenden "vertrauliche Informationen" genannt). Alle derartigen Informationen und Daten, unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich oder in anderer Form übermittelt werden, sind vertraulich, sofern sie nicht als Geschäftsgeheimnis im Sinne von Abschnitt 504 des Bürgerlichen Gesetzbuchs angesehen werden können. Die Vertragsparteien verpflichten sich ferner zur Geheimhaltung von Tatsachen und Informationen, die von der anderen Vertragspartei ausdrücklich durch den Vermerk "Geheimnis", "vertraulich", "Geschäftsgeheimnis" oder Ähnliches als vertrauliche Informationen bezeichnet werden. Zur Vermeidung von Zweifeln ist vorgesehen, dass vertrauliche Informationen nicht ausdrücklich gekennzeichnet werden müssen; eine Kennzeichnung ist jedoch angebracht, um Zweifel an der Art der Informationen zu vermeiden, insbesondere in Fällen, in denen die Art der Informationen nicht ohne weiteres erkennbar ist.
Jede der Parteien verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die vertraulichen Informationen nicht durchsickern, offengelegt oder verbreitet werden, und verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen zu schützen. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, sich nach besten Kräften und in angemessenem Umfang darum zu bemühen, dass die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei von ihren Mitarbeitern und von Dritten, die sie zur Erfüllung des Zwecks der Zusammenarbeit heranzieht, gewissenhaft gewahrt wird. Bedient sich eine Vertragspartei zur Leistungserbringung eines Dritten, so ist sie berechtigt, diesem vertrauliche Informationen nur insoweit offen zu legen, als dies für die zu erbringende Leistung erforderlich ist, und ist verpflichtet, den Dritten im Umfang dieser Bedingungen zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Die Partei, die die vertraulichen Informationen an den Dritten weitergegeben hat, haftet für jede Verletzung der Verpflichtungen des Dritten.
Die Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich für die Erfüllung des Vertrages zu verwenden. Die Parteien verpflichten sich ferner, die vertraulichen Informationen nicht nur während der gesamten Laufzeit des Vertrages, sondern auch für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des Vertrages in Übereinstimmung mit diesem Artikel der Geschäftsbedingungen zu behandeln.
Die in der Vereinbarung oder diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Verpflichtungen gelten nicht für vertrauliche Informationen, die:
zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung öffentlich zugänglich sind oder nach der Offenlegung rechtmäßig und ohne Verstoß gegen dieses Abkommen der Öffentlichkeit zugänglich werden,
von der Partei, die sie ursprünglich vertraulich erhalten hat, unabhängig erstellt oder erworben wurden,
der Empfänger der Informationen aufgrund eines Gesetzes oder einer Entscheidung der zuständigen Behörde zur Offenlegung der Informationen verpflichtet ist, vorausgesetzt, dass die Partei die andere Partei unverzüglich nach Entstehen der rechtlichen Verpflichtung davon in Kenntnis gesetzt hat (es sei denn, sie ist durch das geltende Recht oder die Entscheidung der zuständigen Behörde daran gehindert) und in Bezug auf die offengelegten Informationen solche Maßnahmen ergriffen hat, die sicherstellen, dass die offengelegten Informationen in dem nach dem Gesetz oder der Entscheidung der Behörde höchstzulässigen Umfang geschützt werden.
Auf Verlangen der Partei, deren vertrauliche Informationen offengelegt wurden, ist die andere Partei verpflichtet, das Vorliegen eines Grundes für die Offenlegung nachzuweisen. Ferner verpflichten sich die Parteien, die Weitergabe vertraulicher Informationen oder Daten auf diejenigen Mitarbeiter und Geschäftspartner zu beschränken, die unmittelbar an der Zusammenarbeit der Parteien beteiligt sein müssen.
Im Falle eines Verstoßes gegen eine der in diesem Artikel der Geschäftsbedingungen genannten Verpflichtungen kann die Partei, die diese Verpflichtung nicht verletzt hat, von der Partei, die die Verpflichtung verletzt hat, eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000,- CZK /Wort: fünfzigtausend tschechische Kronen/ für jeden Fall der Verletzung der Verpflichtung verlangen. Die Vertragsstrafe ist innerhalb von fünfzehn Tagen ab dem Tag der Zustellung der Aufforderung zur Zahlung der Vertragsstrafe zu zahlen. Der Schadensersatz wird durch die Vereinbarung oder Zahlung der Vertragsstrafe nicht berührt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 29.6.2021 in Kraft und ersetzen alle früheren Bestimmungen und Praktiken.
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